Schädlingsmonitoring für Gewerbe
Für Gastronomie, Bäckereien, Lebensmittelproduktion und -handel, Logistik, Pflegeeinrichtungen und Hausverwaltungen: Wir richten ein Stationsnetz ein, kontrollieren in festen Intervallen und dokumentieren so, dass jede Behördenkontrolle und jedes Audit besteht.
Mehr als Köderstationen aufstellen
Ein Monitoring, das nur Boxen an die Wand stellt, schützt niemanden. Wir betrachten das ganze Objekt: Wo kommen Schädlinge herein, wo finden sie Nahrung und Rückzug, welche Bereiche sind kritisch? Daraus entsteht ein Stationsplan, der zu Ihrem Betrieb passt – und eine Dokumentation, die Ihr HACCP- und Eigenkontrollsystem trägt.
- Erstinspektion mit objektbezogener Risikoanalyse
- Individueller Monitoring- und Stationsplan, alle Kontrollpunkte gekennzeichnet
- Kontrollen auf Nager, Schaben, Motten, Fluginsekten und weitere relevante Schädlinge
- Digitale, HACCP-orientierte und auditsichere Dokumentation
- Erkennung baulicher, hygienischer und organisatorischer Schwachstellen
- Sofortmaßnahmen bei Befund, dokumentierte Wirksamkeits- und Nachkontrollen
So läuft ein Monitoringvertrag ab
Vom ersten Termin bis zum laufenden Betrieb – jeder Schritt ist im Kundenportal nachvollziehbar.
Erstbesichtigung
Unverbindlich. Wir gehen mit Ihnen durch Produktion, Lager, Anlieferung und Außenbereich und nehmen Risikozonen und Eintrittswege auf.
Stationsplan
Sie erhalten ein Angebot mit Stationsplan, Intervall und Pauschalen. Nach Freigabe richten wir alle Kontrollpunkte ein und kennzeichnen sie.
Kontrolltermine
Wir kommen in festen Intervallen, prüfen jede Station, tauschen Köder, fotografieren Befunde und erfassen alles digital vor Ort.
Bericht im Portal
Noch am selben Tag liegt der Kontrollbericht im Kundenportal: Stationsplan, Befunde, Maßnahmen, Trend. Prüfer und Auditoren sehen alles auf einen Blick.
Was Sie im Kundenportal sehen
Jeder Monitoringkunde bekommt einen Zugang zum Kundenportal. Dort finden Sie alle Wartungstermine, jeden Kontrollbericht mit Stationsplan, den Befallsverlauf je Station über Monate und Jahre, Rechnungen, Sicherheitsdatenblätter und die eingesetzten Produkte. Wenn der Prüfer vom Lebensmittelüberwachungsamt kommt, öffnen Sie das Portal – fertig.
Kommende Termine kündigen wir automatisch per E-Mail an. Nach jeder Kontrolle erhalten Sie den Bericht zusätzlich als PDF.
Für welche Betriebe
Überall dort, wo Schädlinge Ware, Gesundheit oder Reputation gefährden – und wo ein Nachweis verlangt wird.
Rechtlicher Rahmen
Für Lebensmittelbetriebe in Niedersachsen greifen die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 mit der Pflicht zu einem HACCP-System, die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und das Infektionsschutzgesetz. Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur von sachkundigem Fachpersonal mit zugelassenen Mitteln durchgeführt werden (Gefahrstoffverordnung, TRGS 523). Unsere Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie diesen Anforderungen und den Prüfkatalogen von IFS, BRC und den Lebensmittelüberwachungsämtern entspricht.
Häufige Fragen zum Monitoring
Ist Schädlingsmonitoring für meinen Betrieb Pflicht?
Für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, verlangt die EU-Verordnung 852/2004 in Verbindung mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung ein HACCP-Konzept – und Schädlingskontrolle ist ein Pflichtbestandteil. Bei Kontrollen durch das Lebensmittelüberwachungsamt, bei IFS-, BRC- oder Kundenaudits wird der dokumentierte Nachweis verlangt. Auch ohne gesetzliche Pflicht schützt Monitoring Ware, Ruf und Betrieb.
Was kostet ein Monitoringvertrag?
Der Preis richtet sich nach Objektgröße, Anzahl der Stationen und Kontrollintervall. Ein kleiner Gastronomiebetrieb mit acht Stationen und vierteljährlicher Kontrolle liegt in einem anderen Rahmen als ein Logistikzentrum mit monatlicher Begehung. Nach der unverbindlichen Erstbesichtigung erhalten Sie ein festes Angebot mit Pauschalen je Kontrolle.
Wie oft wird kontrolliert?
Üblich sind 4 bis 12 Kontrollen im Jahr, je nach Risiko: Lebensmittelproduktion und Bäckereien monatlich oder alle zwei Monate, Gastronomie und Handel vierteljährlich, Bürogebäude und Hausverwaltungen halbjährlich. Bei festgestellter Aktivität verdichten wir das Intervall, bis wieder Ruhe ist.
Was passiert, wenn ein Befall festgestellt wird?
Dann leiten wir sofort Maßnahmen ein: Köder erneuern, zusätzliche Stationen setzen, Zugänge verschließen, bei Bedarf gezielte Bekämpfung. Sie erhalten den Befund mit Foto und Empfehlung im Bericht, und die Wirksamkeitskontrolle ist beim nächsten Termin dokumentiert.
Wie bekomme ich die Dokumentation?
Nach jeder Kontrolle steht der Bericht mit Stationsplan, Befunden und Maßnahmen im Kundenportal. Sie können ihn jederzeit als PDF abrufen oder dem Prüfer direkt am Bildschirm zeigen. Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel liegen ebenfalls dort.
Monitoringkonzept für Ihren Betrieb
Erstbesichtigung und Angebot sind unverbindlich. Nennen Sie uns Branche, Objektgröße und Standort – wir melden uns in der Regel am selben Werktag.